Steuerberaterin
Victoria
Einkommensteuergesetz — Stand 30.03.2026
§ 7b EStG

Sonderabschreibung
Mietwohnungsneubau

Verteilung · Wahlrecht · Bemessungsgrundlage · Gerichtsurteile

Kernzahlen

5%
Jahres-Höchstsatz
4 J.
Begünstigungszeitraum
20%
Gesamt-Maximum
4.000
€/m² Bemessungsgrd.
5.200
€/m² Kostenobergrenze

Gesetzestext — Kernnorm

„Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen sind, können nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 4 oder 5a in Anspruch genommen werden." § 7b Abs. 1 EStG — unverändert seit Einführung 2019

Die zwei entscheidenden Worte: „bis zu" (= Wahlrecht, Unterschreitung erlaubt) und „drei Jahren" (= 3 Folgejahre + Erstjahr = 4 Jahre Gesamt).

Begünstigungszeitraum

J1
Jahr der Anschaffung oder Herstellung
Keine zeitanteilige Berechnung — volle Jahresabschreibung, auch bei Fertigstellung im Dezember
J2
1. Folgejahr
Wahlrecht: 0% bis 5%
J3
2. Folgejahr
Wahlrecht: 0% bis 5%
J4
3. Folgejahr — letztes Jahr
Wahlrecht: 0% bis 5% · Danach endet § 7b EStG
J5+
Ab Jahr 5 — Restabschreibung
Restwert ÷ verbleibende Restnutzungsdauer · Rechtsgrundlage: § 7a Abs. 9 EStG

Erlaubte Verteilungsvarianten

Volle Ausschöpfung
J1 J2 J3 J4
20%
5% + 5% + 5% + 5% — Maximum
Nur Erstjahr
J1 J2 J3 J4
5%
5% + 0% + 0% + 0%
Nur letztes Jahr
J1 J2 J3 J4
5%
0% + 0% + 0% + 5%
Mittlere 2 Jahre
J1 J2 J3 J4
10%
0% + 5% + 5% + 0%
Flexibel steueroptimiert
J1 J2 J3 J4
15%
2% + 5% + 5% + 3%
3 von 4 Jahren
J1 J2 J3 J4
15%
5% + 5% + 5% + 0%

Jede Kombination ist rechtens, solange kein Einzeljahr den Satz von 5% überschreitet und die Nutzung innerhalb der 4 Jahre erfolgt. Eine Nachholung nicht genutzter Beträge in späteren Jahren ist ausdrücklich verboten.

Variantenübersicht (Bemessungsgrundlage 400.000 €)

Variante J1 J2 J3 J4 Gesamt % Gesamt €
Volle Ausschöpfung5%5%5%5%20%80.000 €
Nur Erstjahr5%5%20.000 €
Nur letztes Jahr5%5%20.000 €
Jahre 2+35%5%10%40.000 €
Jahre 1+45%5%10%40.000 €
3 Jahre (J1–J3)5%5%5%15%60.000 €
3 Jahre (J2–J4)5%5%5%15%60.000 €
Flexibel (steueropt.)2%5%5%3%15%60.000 €
Minimale Nutzung1%1%4.000 €
Kein Antrag0%0 €

Wahlrecht — Regeln und Grenzen

Erlaubt
Beliebiger Jahressatz zwischen 0% und 5% pro Jahr. Einzelne Jahre auslassen. Unterschiedliche Sätze in verschiedenen Jahren. Vollständiger Verzicht auf die Sonderabschreibung.
Verboten
Mehr als 5% in einem Jahr. Nachholung nicht genutzter Beträge. Nutzung nach Ablauf der 4 Jahre. Unterschiedliche Höhe bei Mitunternehmerschaft (§ 7a Abs. 7 EStG).

Nicht genutzte Beträge — Behandlung

§ 7a Abs. 9 EStG — Nachholverbot und Restabschreibung

„Sind erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nicht bis zum vollen Betrag in Anspruch genommen worden, so können sie nicht in späteren Wirtschaftsjahren nachgeholt werden." § 7a Abs. 9 EStG

Nicht genutzte Sonderabschreibungsvolumina erhöhen den Restwert des Gebäudes. Dieser Restwert wird ab Jahr 5 linear über die verbleibende Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Formel ab Jahr 5: Restwert ÷ Restnutzungsdauer (in Jahren)

Kombination mit normaler AfA

AfA-ArtRechtsgrundlageSatzKumulierbar?
Lineare Gebäude-AfA§ 7 Abs. 4 EStG3% (ab Fertigst. 2023)JA — additiv
Degressive Gebäude-AfA§ 7 Abs. 5a EStG5% degressivJA — seit Wachstumschancengesetz 2024
Sonderabschreibung § 7b§ 7b EStGbis 5% p.a.zusätzlich

Maximale Gesamtabschreibung Jahr 1 bei Kombination § 7b + § 7 Abs. 5a EStG:

5% (§ 7b) + 5% degressiv (§ 7 Abs. 5a) = 10% der Herstellungskosten im ersten Jahr

Beide Anwendungszeiträume im Vergleich

Merkmal1. Zeitraum (2018–2021)2. Zeitraum (2023–2029)
Bauantrag / Bauanzeigenach 31.08.2018, vor 01.01.2022nach 31.12.2022, vor 01.10.2029
Sonderabschreibungbis zu 5% p.a., max. 4 Jahrebis zu 5% p.a., max. 4 Jahre
EnergiestandardKeine AnforderungEffizienzhaus 40 + QNG-Siegel
Baukostenobergrenze3.000 €/m²5.200 €/m²
Bemessungsgrundlage max.2.000 €/m²4.000 €/m²
Vermietung Mindestdauer10 Jahre10 Jahre
Kombination mit § 7 Abs. 5aNicht möglichMöglich (seit 2024)
Bauanträge aus dem Jahr 2022 fallen vollständig aus der Förderung heraus — weder erster noch zweiter Anwendungszeitraum.

Privatperson vs. Unternehmen

Privatperson — V+V

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Sonderabschreibung ohne De-minimis-Beschränkung nutzbar. Kein Beihilfecharakter.

  • Volle Flexibilität bei der Jahresverteilung
  • Steueroptimierung nach persönlichem Einkommensverlauf
  • Checkliste BMF-Schreiben 21.05.2025 einreichen

Unternehmen — Gewinneinkünfte

Bei §§ 13, 15, 18 EStG gilt die Sonderabschreibung als staatliche Beihilfe (De-minimis).

  • Obergrenze: 200.000 € in 3 Steuerjahren
  • EU-Verordnung 2023/2831
  • Erklärungspflicht bei Inanspruchnahme
  • § 7b Abs. 5 EStG i.d.F. StÄndG 2025

Relevante Gerichtsurteile

BFH — IX R 24/24

12.08.2025

Thema: Kein § 7b EStG für Ersatzneubauten (Abriss + Neubau auf gleichem Grundstück)

„Eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung liegt nur dann vor, wenn durch die Baumaßnahme der vorhandene Wohnungsbestand vermehrt wird." BFH, IX R 24/24

Normzweck ist die Bestandsmehrung, nicht der Ersatz. Ausnahme: Mehr Wohneinheiten als zuvor (z.B. Abriss Einfamilienhaus, Bau Mehrfamilienhaus).

FG Köln — 1 K 3306/21

12.09.2024

Vorinstanz zu BFH IX R 24/24. Gleiche Entscheidung: Ersatzneubau nicht förderfähig. (EFG 2024, 401)

FG Rheinland-Pfalz — 4 K 1614/22

20.04.2023

Thema: Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bauanzeige

Keine Sonderabschreibung, wenn die Bauanzeige außerhalb des Förderzeitraums liegt — auch wenn der Baubeginn innerhalb lag. Der formelle Zeitpunkt des Bauantrags ist zwingend maßgeblich.

Aktuelle Verwaltungsanweisungen

BMF-Schreiben 21.05.2025

Az.: IV C 3 – S 2197/00009/011/024 | BStBl 2025 I S. 1419

Aktuelles, vollständiges Anwendungsschreiben. Ersetzt alle Vorgänger (BMF 7.7.2020, 21.9.2021, 29.5.2024). Regelt:

  • Alle Voraussetzungen für beide Anwendungszeiträume
  • Kombination § 7b + § 7 Abs. 5a EStG (degressive AfA)
  • Zwei verpflichtende Checklisten als Anlage zur Steuererklärung

Schnellreferenz — Alle Kernaussagen

FrageAntwortRechtsgrundlage
Begünstigungszeitraum4 Jahre§ 7b Abs. 1 EStG
Jahres-Höchstsatz5%§ 7b Abs. 1 EStG
Gesamt-Maximum20%§ 7b Abs. 1 EStG
Weniger als 5% pro Jahr?JA — „bis zu"§ 7b Abs. 1 EStG
Einzelne Jahre auslassen?JA§ 7b Abs. 1 EStG
Nachholung möglich?NEIN§ 7a Abs. 9 EStG
Zeitanteilig im Erstjahr?NEIN — volle Jahres-AfA§ 7b Abs. 1 EStG
Mitunternehmerschaft: Einheitliches Wahlrecht?JA — Pflicht§ 7a Abs. 7 EStG
De-minimis bei V+V (privat)?NEIN§ 7b Abs. 5 EStG
De-minimis bei Gewinneinkünften?JA — max. 200.000 €/3 J.§ 7b Abs. 5 + EU-VO 2023/2831